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Weitere Informationen zu
unserer Arbeit
Kronenkürzung /
Kronensicherung
Ältere
Bäume neigen dazu auseinander zu brechen. In diesem Fall ist
eine
Kronenkürzung unter den richtigen Umständen
für den Baum
lebensverlängernd. Idealerweise wird dabei Rücksicht
auf die
natürliche Form des Baumes genommen und es wird
möglichen Unfällen vorgebeugt.
Bei
der
Kronensicherung werden einzelne Äste der
Baumkrone durch
elastische Seile oder Gurte miteinander verbunden, um ein
Ausreißen gefährdeter Äste zu verhindern.
Kaminholz
Sie
haben einen Kaminofen oder sonstige Verwendung
für
Brennholz? Wir liefern wir Ihnen das richtigen Brennmaterial.
Todholzentfernung
Hier
werden tote oder verletzte Äste entfernt um Unfällen
vorzubeugen und die Verkehrssicherungspflicht zu
gewährleisten.
Auf diese Weise können Sie auch möglichen
Schadensersatzforderungen zuvorkommen.
Korrespondenz mit den Behörden (Genehmigungen etc.)
Eine
Baumfällung muss bei den Behörden des entsprechenden Bezirkes beantragt
werden.
Wir erledigen für Sie alle notwendigen Formalitäten.
Bitte beachten Sie Folgendes:
In Berlin stehen alle Laubbäume und die
Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie die
Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem
besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie
bestimmte Stammumfänge erreicht haben.
Nach § 39 (5) Nr.2 BNatSchG ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche
und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. abzuschneiden oder
„auf den Stock“ zu setzen.
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